Artenschutzgutachten für Bäume 

Rechtssicherheit bei 

Fällung & Baumaßnahmen

Warum ein Artenschutzgutachten vom Baumsachverständigen?

Bevor ein Baum gefällt oder stark zurückgeschnitten wird – ob im privaten Garten, in kommunalen Parks oder auf Baustellen – muss der Artenschutz geprüft werden. Als zertifizierter Baumsachverständiger verbinde ich meine Expertise in der Baumstatik mit den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 44 BNatSchG).
Ein Artenschutzgutachten klärt rechtssicher, ob geschützte Tierarten wie Fledermäuse, Vögel oder holzbewohnende Käfer den Baum als Lebensstätte nutzen. So vermeiden Sie Bußgelder und Baustopps.


Meine Leistungen im Bereich Artenschutz & Baumschutz

Ich biete Ihnen eine fachgerechte Untersuchung Ihres Baumbestandes in der Region Niedersachsen, Hamburg, Hannover, Bremen und darüber hinaus:

  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP): Begutachtung von Bäumen auf potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Höhlen, Horste, Spalten).
  • Baumbegleitung bei Bauvorhaben: Wir stellen sicher, dass während der Bauphase keine geschützten Arten beeinträchtigt werden.
  • Habitatanalyse: Kombination aus visueller Kontrolle und moderner Technik (z. B. Endoskopie von Baumhöhlen), um Besatz sicher auszuschließen.
  • Beratung zu Ausgleichsmaßnahmen: Sollte ein Baum entnommen werden müssen, erarbeite ich Konzepte für Ersatzhabitate (z. B. Nistkästen oder Fledermausquartiere).

Wann benötigen Sie ein Artenschutzgutachten?

In der Praxis ist ein Gutachten meist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:

  1. Fällanträge: Wenn die Naturschutzbehörde bei genehmigungspflichtigen Fällungen einen Nachweis über den Artenschutz fordert.
  2. Bebauungspläne & Bauanträge: Wenn schützenswerter Baumbestand durch Baumaßnahmen direkt oder indirekt betroffen ist.
  3. Verkehrssicherung vs. Artenschutz: Wenn ein Baum aus Sicherheitsgründen (Bruchgefahr) gefällt werden muss, aber gleichzeitig als Biotopbaum dient. Hier finde ich als Sachverständiger die rechtssichere Lösung.

Fachkompetenz aus Wietzendorf - Expertise für Niedersachsen

Als zertifizierter Baumsachverständiger aus der Region kenne ich die spezifischen Anforderungen an den Baumbestand in Niedersachsen. Meine Arbeit bei der Erstellung von Artenschutzgutachten zeichnet sich durch ein methodisches und fachlich fundiertes Vorgehen aus:

  • Fundierte Methodik: Die Begutachtung erfolgt strikt auf Basis der geltenden fachlichen Standards und unter Berücksichtigung der aktuellen naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen (wie dem § 44 BNatSchG).
  • Einsatz moderner Technik: Um den Zustand eines Baumes und sein Potenzial als Lebensstätte präzise zu bewerten, kombiniere ich die visuelle Kontrolle bei Bedarf mit technischen Verfahren wie der Bohrwiderstandsmessung oder der Schalltomographie. Dies ermöglicht eine detaillierte Einschätzung des Erhaltwertes, auch bei komplexen Habitatstrukturen.
  • Praxisnahe Handlungsempfehlungen: Mein Fokus liegt auf der Vereinbarkeit von Verkehrssicherheit und Naturschutz. Ich erarbeite für Sie klare Konzepte, die aufzeigen, wie Lebensräume erhalten werden können oder welche baumpflegerischen Maßnahmen unter Berücksichtigung des Artenschutzes umsetzbar sind.